EU-Bürger*innen ohne Krankenversicherung

Neben den Papierlosen haben häufig auch Migrant*innen aus den neuen EU-Ländern wie Rumänien und Bulgarien praktisch keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung. Sie leben legal in Deutschland, haben aber keinen Zugang zu Sozialleistungen und sind weder im Herkunftsland noch in Deutschland krankenversichert. Darunter befinden sich auch viele Sinti und Roma, die in ihren Herkunftsländern häufig extremer Armut, rassistischer Diskriminierung und gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt sind.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts bestimmte Sozialleistungen versagt werden. Eine solche Versagung setzt keine individuelle Prüfung voraus und gilt für Arbeitssuchende und deren Kinder (Pressemitteilung des EuGH vom 25.2.2016). Nach Ablauf von 3 Monaten gibt es für viele neue EU- Bürger*innen auch keinen Zugang zum Sozialsystem, denn nach §7 SGB2  sind „Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen“ vom ALGII -Leistungen ausgenommen.

Dokumentation der Tagung „Neuzuwanderung aus Südosteuropa“ am 23.11.2016

Wissenschaftliche Dienste des Bundestages zum Begriff „Existenz sichernde Leistungen für EU-Ausländer“ vom 16.02.2016

 

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